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(Mai 2023)
Änderungen im BAFA-Förderprogramm

Zum 01.Mai.2023 wurde das aktuelle BAFA-Förderprogramm überarbeitet.

In dem Modul 1 (welches die Förderung von Drucklufterzeugung beinhaltet) bleiben die Fördervorraussetzungen unberührt. Eine wesentliche Änderung allerdings beinhaltet, dass seit dem 01.Mai.2023 ein Förderzuschuss von bis zu 50% für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen möglich ist. 

 

  • Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) und Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) erhalten einen Förderzuschuss von 50%
  • Mittlere Unternehmen erhalten weiterhin 40% Förderzuschuss
  • Größere Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) erhalten 30% Förderzuschuss

 

Für dieses Modul gilt pro Vorhaben ein maximaler Förderbetrag von 200.000 €

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